35 Jahre Sozialer Hilfsdienst

Veröffentlichungsdatum03.12.2024Lesedauer2 MinutenKategorienVereine, Marktgemeinde
Logo SHD

Der Soziale Hilfsdienst feierte am 8. November sein 35-jähriges Bestehen mit einem Tag der offenen Tür. Wir durften uns über viele Besucher*innen freuen!

Einen guten Überblick über unser Wirken zeigte ein 15-minütiger Film und Stationen mit unseren Tätigkeiten. Viele Klienten kamen zu Wort. 

Mit besonderer Freude danken wir der Gemeinde für die hohe Auszeichnung unseres praktischen Arztes, Herrn Dr. Michael Riener mit der goldenen Ehrennadel der Marktgemeinde Eugendorf. Dr. Riener gehört aktiv 30 Jahre zum Sozialen Hilfsdienst. 

Seit Herbst dieses Jahres sind wir auf der Liste des Finanzamtes für einen spendenbegünstigten Verein. Bitte geben Sie deshalb bei Ihrer Spende auch immer Ihr Geburtsdatum an. 

Auf viele weitere Jahre freut sich Ihr großes SHD Team.

Spenden sind steuerlich absetzbar

Seit Januar 2024 haben gemeinnützige Vereine wie der SHD einen vereinfachten Zugang zur steuerlichen Spendenbegünstigung. Diese wurde für den SHD beantragt und mittlerweile von der Finanzbehörde anerkannt.

Die Spendenbegünstigung legt fest, unter welchen Voraussetzungen Spenden als Betriebsausgaben oder Sonderausgaben einkommens- bzw. lohnsteuermindernd berücksichtigt werden können. Wenn jemand beispielsweise 100 Euro spendet und einen Steuersatz (Grenzsteuersatz) von 30 Prozent hat, beträgt die Steuerersparnis 30 Euro. Während dem SHD 100% der Spende zugutekommen, hat der/die Spender(in) nach steuerlicher Vergütung nur einen finanziellen Aufwand von 70%. Dadurch wird der SHD in seiner finanziellen Gebarung unabhängiger und kann je nach Spendenaufkommen vielfältige soziale Aufgaben zu leistbaren Preisen anbieten.

Private Spenden an den SHD werden steuerlich als Sonderausgaben nur auf Grundlage einer elektronischen Datenübermittlung berücksichtigt. Wie bisher müssen SpenderInnen, die ihre Spende als Sonderausgabe geltend machen möchten, der Organisation, hier dem SHD, einmalig ihren Vor- und Zunamen sowie ihr Geburtsdatum mitteilen. Der SHD muss dann bis Ende Februar des auf die Spende folgenden Jahres den Gesamtbetrag der Spenden des Vorjahres melden. Diese Datenübermittlung ist für SpenderInnen in FinanzOnline ersichtlich.


Dürnbichlstraße 13, 5301 Eugendorf

Tel. 06225/74 27 | Mobil 0664/38 01 268

www.shd-eugendorf.at | E-Mail info@shd-eugendorf.at

IBAN: AT18 3501 5000 0003 4348 BIC: RVSAAT2S015