Ab 1. März 2023: Bezirksgericht Seekirchen

Veröffentlichungsdatum27.02.2023Lesedauer< 1 Minute
BG Seekirchen

Mit Ablauf des 28. Februar 2023 werden die Gerichtsstandorte Neumarkt, Oberndorf und Thalgau geschlossen und am neuen Standort im Bezirksgericht Seekirchen am Wallersee (Amanda-Hübsch-Straße 1, 5201 Seekirchen) zusammengefasst.

Der Gerichtsbetrieb wird am neuen Standort am 1. März 2023 unter der Leitung des Vorstehers des Bezirksgerichtes Mag. Martin Prokop aufgenommen.

Die Zusammenlegung erfolgte in erster Linie deshalb, um der rechssuchenden Bevölkerung auch in Zukunft einen qualitätsvollen Zugang zum Recht zu ermöglichen.