Bauanzeigen

Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ BO für NÖ mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. Z.B.: Aufstellung von Gerätehütten und Gewächshäusern mit einer Grundrissfläche bis zu 6 m² und einer Gebäudehöhe bis zu 2 m auf Grundstücken im Bauland. Die Aufstellung von Wärmeerzeugern von Zentralheizungsanlagen. Die Aufstellung von TV-Satellitenantennen und Solaranlagen oder deren Anbringung an Bauwerken.

Bitte mitbringen:
Anzeige formlos
Skizze des Bauvorhabens

Zuständig


Johanna Kollmann
Kontaktdaten von Johanna Kollmann
FunktionBauamt/Hochbau
NameJohanna Kollmann
AdresseDorf 3
5301 Eugendorf
Telefon+43 6225 82 09 20
E-Mailkollmann@gem-eugendorf.at

Eva Rosenhammer
Kontaktdaten von Ing. Eva Rosenhammer
FunktionLeitung Bauamt
NameIng. Eva Rosenhammer
AdresseDorf 3
5301 Eugendorf
Telefon+43 6225 8209 21
E-Mailrosenhammer@gem-eugendorf.at