Bitte mitbringen:
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Amtlichen Lichtbildausweis
- Geburtenbuchabschrift
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunden von Vorehen
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Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
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Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
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Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
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Meldenachweise
- (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
- Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit (männlich zwischen 18 und 19 Jahren, weiblich zwischen 15 und 16 Jahren)
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Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
Zuständigkeiten:
Schloss Mirabell
1. Stock
Mirabellplatz 4
5020 Salzburg