Heizkostenzuschuss: Antragsfrist von 2. Jänner bis 30. September 2024

Veröffentlichungsdatum19.12.2023Lesedauer1 MinuteKategorienGemeinde, Soziales
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Ab 2. Jänner 2024 besteht wieder die Möglichkeit, im Gemeindeamt einen Heizkostenzuschuss zu beantragen. Die Marktgemeinde Eugendorf fördert bereits vom Land Salzburg bewilligte Anträge mit EUR 100,-.

Voraussetzungen zur Inanspruchnahme

  • volljährige Personen mit eigenem Haushalt im Land Salzburg (Hauptwohnsitz)
  • Das monatliche Nettoeinkommen darf die Förderrichtlinie zum Heizkostenzuschuss 2024 nicht überschreiten.
  • Die Heizkosten müssen mindestens EUR 600,- betragen. 

Antrag

Um einen Heizkostenzuschuss zu beantragen, müssen Sie den Antrag auf Gewährung des Heizkostenzuschusses 2024 des Landes Salzburg ausfüllen.

Der Antrag kann per Online-Formular beim Land Salzburg eingereicht werden. Falls Sie diese Möglichkeit nutzen, ist es notwendig, im Gemeindeamt den genehmigten Bescheid oder Kontoauszug vorzulegen. Nur dann erhalten Sie die zusätzliche Förderung der Marktgemeinde Eugendorf.

Weitere Informationen bei Daniela Bernhofer.