Um einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten zu erhalten, dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Mit 1.1.2016 wurden diese Grenzen nun erhöht.
Wer kann ansuchen?
- Eltern mit Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg
- folgende Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden:
Alleinerziehende/r mit 1 Kind: € 1.287,03 netto
Familie mit einem Kind: € 1.678,73 netto
Für jedes weitere unversorgte Kind, das im gemeinsamen Haushalt lebt, wird die Einkommensgrenze um € 447,66 erhöht.
Ansuchen & Informationen
Referat für Kinderbetreuung, Elementarbildung, Familien
Tel. 0662 8042-5435 oder -5436
E-Mail: familie@salzburg.gv.at