Kinderbetreuungsfonds des Landes: Einkommensgrenzen erhöht

Veröffentlichungsdatum17.02.2016Lesedauer1 MinuteKategorienKinder & Jugend, Allgemeines
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Um einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten zu erhalten, dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Mit 1.1.2016 wurden diese Grenzen nun erhöht.

Wer kann ansuchen?

  • Eltern mit Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg
  • folgende Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden:

Alleinerziehende/r mit 1 Kind:   € 1.287,03 netto
Familie mit einem Kind:             € 1.678,73 netto
Für jedes weitere unversorgte Kind, das im gemeinsamen Haushalt lebt, wird die Einkommensgrenze um € 447,66 erhöht.

Ansuchen & Informationen

Referat für Kinderbetreuung, Elementarbildung, Familien
Tel. 0662 8042-5435 oder -5436
E-Mail: familie@salzburg.gv.at