Informationen für Hundebesitzer - vielen Dank für Ihre Rücksicht!

Veröffentlichungsdatum05.05.2021Lesedauer1 MinuteKategorienGemeinde
Foto für Inforamtionen für Hundebesitzer

Wir bedanken uns bei vielen verantwortungsvollen Hundehaltern, die durch vorbildliches und rücksichtsvolles Handeln zur Sicherheit und Sauberkeit in unserer Gemeinde beitragen.

Laut § 1 der Hundehalteverordnung der Marktgemeinde Eugendorf gilt, Hunde an der Leine zu führen und ihren Kot zu entsorgen. Leider kommt es immer wieder vor, dass Hundebesitzer die Häufchen ihrer Vierbeiner am Straßenrand, in der Wiese oder sogar in Vorgärten liegen lassen.

Danke, dass Sie Ihren Hund an die Leine nehmen!

Grundsätzlich müssen alle Hunde außerhalb von Gebäuden und eingezäunten Liegenschaften an der Leine geführt werden. Leinenzwang besteht in bewohnten Gebieten sowie grundsätzlich auch außerhalb bewohnter Gebiete (Ausnahme: wenn mit dem Hund eine Hundehalter-Prüfung abgelegt wurde). Die Verordnung der Salzburger Landesregierung zur erforderlichen Ausbildung zum Halten von Hunden unter salzburg.gv.at.  

Danke, dass Sie Gacki-Sackerl nützen!

Im Eugendorfer Gemeindegebiet finden Sie entlang der Spazier- und Radwege zahlreiche Hundesackerlstationen. Danke für die ordnungsgemäße Entsorgung der gefüllten Hundesackerl in der Restmülltonne bzw. in öffentlichen Mülltonnen (bitte nicht in Mülltonnen auf Privatgrundstücken werfen!).

An- und Abmeldung & Abgaben

Hier finden Sie alle Verordnungen und Informationen zur An- und Abmeldung von Hunden sowie zu den entrichtenden Abgaben.

Wichtig: Abmeldung von Hunden

Bei Umzug in eine andere Gemeinde oder bei Ableben Ihres Hundes müssen Sie dies im Gemeindeamt melden - ansonsten wird die Hundesteuer weiterhin vorgeschrieben.