Schließung Bezirksgericht Thalgau

Veröffentlichungsdatum01.02.2023Lesedauer1 MinuteKategorienService
Bild Bezirksgericht Thalgau

Nach über 750 Jahren verliert die Marktgemeinde Thalgau am 28. Februar 2023 mit der Zusammenlegung der Bezirksgerichte Thalgau, Neumarkt und Oberndorf seine Eigenschaft als Gerichtsstandort. 

Das Bezirksgericht war prägend für die Gebiete der Osterhorngruppe und am Wolfgangsee. Zur Zeit des heiligen Rupert wurde Thalgau der Salzburger Kirche übergeben. 

  • Konrad von Kahlham errichtete 1259 die Burg Wartenfels, wo er erster weltlicher Gerichtsherr war. 
  • 1326 entstand das Pfleggericht Hüttenstein für St. Gilgen, Strobl und Fuschl, das häufig in Personalunion mit Wartenfels geführt wurde. 
  • 1548 wurde das Pfleggericht von der Burg Wartenfels nach Thalgau verlegt. 
  • Infolge der Revolutionen 1848 wurde das Gericht in Bezirksgericht Thalgau umbenannt. 
  • Das in Bezirksgericht St. Gilgen umbenannte Pfleggericht Hüttenstein wurde am 1.  Jänner 2003 vom Bezirksgericht Thalgau aufgenommen. 

Letzter Richter in Thalgau war Mag. Albrecht Mandl. Das Gericht war für die gut 35.000 Einwohner von Thalgau, Eugendorf, Hof, Plainfeld, Koppl, Ebenau, Faistenau, Hintersee, Fuschl, St. Gilgen und Strobl zuständig für Klagen bis 15.000 Euro, Familienrechtssachen, Besitzstörungen, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Grundbuchsachen, Exekutionssachen und Strafsachen mit bloßer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. 

Diese Aufgaben werden ab 1. März 2023 durch das neuerrichtete Bezirksgericht Seekirchen am Wallersee unter Leitung von Mag. Martin Prokop für die über 120.000 Einwohner des neuen Gerichtssprengels übernommen.