Die Marktgemeinde Eugendorf gewährt jenen Unternehmen, die in den Sommermonaten Eugendorfer Ferialpraktikanten mind. 4 Wochen beschäftigen, einen Lohnkostenzuschuss.
Damit soll erreicht werden, dass in der Freizeit mehr Ferialpraktikanten angestellt bzw. beschäftigt werden. Der wöchentliche Zuschuss beträgt 50 % der Lohn-Nettokosten und ist mit max. € 60,00 wöchentlich begrenzt. Ein Ferialpraktikant muss mind. 4 Wochen bei einem Betrieb angemeldet sein. Für jeden Ferialpraktikanten wird ein Zuschuss für höchstens 8 Wochen gewährt. Die Förderung wird nur für Eugendorfer Ferialpraktikanten/Innen gewährt, die in Eugendorf polizeilich gemeldet sind und den Hauptwohnsitz in Eugendorf haben. Der Betriebsstandort muss nicht in Eugendorf sein.
Dem Ansuchen sind beizulegen:
• An- und Abmeldung der Krankenkasse
• Lohnzettel mit dem Monatbezug (Auszahlungsbetrag, keine L 16)